Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle
Medizinisches Versorgungszentrum für Innere Medizin Bocholt GmbH
Barloer Weg 127a
46397 Bocholt
Handelsregister: Amtsgericht Coesfeld HRB 11566
Geschäftsführung
Herbert Mäteling
Simon Terbrack
Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung, oder -nutzung
Betrieb eines MVZ mit Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Behandlung, Versorgung und Beratung von Patienten mit medizinischen Dienstleistungen und Produkten einschließlich der Qualitätssicherung.
- Abwicklung der Behandlungsverträge mit Abrechnung und Sicherung der Leistungserbringung durch die jeweiligen Kostenträger.
- ordnungsgemäße Dokumentation der erfolgten Diagnostik und Behandlung in Form von
- Personalverwaltung: Datenerhebung, -verarbeitung,-nutzung zu eigenen Zwecken und zur Erfüllung gesetzlich geregelter sozialversicherungs-rechtliche
Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
Personengruppen:
- Patienten, deren Angehörige
- Mit- und weiterbehandelnde Ärzte
- Beschäftigte
- Stellenbewerber
- Lieferanten und externe Dienstleister
Diesbezügliche Daten oder Datenkategorien
- Patienten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Kranken-kasse, behandelnde Ärzte, Gesundheitsdaten sowie Medikation , Kontaktdaten von Angehörigen
- Mit- und weiterbehandelnde Ärzte: Behandlungsdaten, Überweisungen, Arztbriefe
- Beschäftigtendaten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Angaben zur Ein- und Austritt des Beschäftigungsverhältnisses, Lohn- und Gehaltsdaten, Renten- und Sozialversicherungsdaten, Bank-verbindung, Arbeitsverträge, Abmahnungen, Zeugnisse und Bewerbungs-unterlagen, Daten zur Personalverwaltung, Entgeltabrechnung und Dienstpläne
- Stellenbewerber: Kontaktdaten, Daten zum beruflichen Werdegang im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung und dem laufenden Bewerbungsverfahren
- Lieferanten und Dienstleister: Kontaktdaten, Vertragsdaten, Abrechnungs- und Buchungsdaten
Empfänger oder Kategorie von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Eine Datenübermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des SGB V, unter Einwilligung des Betroffenen sowie aufgrund anderer Rechtsvorschriften im Wesentlichen an folgende Einrichtungen:
- Gesetzliche und private Krankenversicherungen
- Sonstige Kostenträger, wie B. Sozialamt, Bundesamt für Zivildienst
- Medizinischer Dienst der Krankenkassen
- Träger der Renten- und Unfallversicherung
- Träger der betrieblichen Altersvorsorge und sonstige Leistungserbringer
- Finanzamt
- Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute
- Sonstige zahlungsdurchführende Stellen
- Mit- und weiterbehandelnde Ärzte, Krankenhäuser und medizinische Institut
Regelfristen für die Datenlöschung:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind.
Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
Es findet keine Übermittlung statt.