Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Diese Öffentliche Verfahrensübersicht mit Angaben gemäß § 4e, 4g 2.2 BDSG / § 21 Abs. 3 KDO gibt Ihnen einen allgemeinen Überblick über die in den genannten Einrichtungen eingesetzten Verfahren zur Datenverarbeitung oder automatisierten Datenverarbeitung.

Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle

Medizinisches Versorgungszentrum für Innere Medizin Bocholt GmbH
Barloer Weg 127a
46397 Bocholt
Handelsregister: Amtsgericht Coesfeld HRB 11566

Geschäftsführung

Herbert Mäteling
Simon Terbrack

Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung, oder -nutzung

Betrieb eines MVZ mit Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Behandlung, Versorgung und Beratung von Patienten mit medizinischen Dienstleistungen und Produkten einschließlich der Qualitätssicherung.

  • Abwicklung der Behandlungsverträge mit Abrechnung und Sicherung der Leistungserbringung durch die jeweiligen Kostenträger.
  • ordnungsgemäße Dokumentation der erfolgten Diagnostik und Behandlung in Form von
  • Personalverwaltung: Datenerhebung, -verarbeitung,-nutzung zu eigenen Zwecken und zur Erfüllung gesetzlich geregelter sozialversicherungs-rechtliche

Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:

Personengruppen:

  • Patienten, deren Angehörige
  • Mit- und weiterbehandelnde Ärzte
  • Beschäftigte
  • Stellenbewerber
  • Lieferanten und externe Dienstleister

Diesbezügliche Daten oder Datenkategorien

  • Patienten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Kranken-kasse, behandelnde Ärzte, Gesundheitsdaten sowie Medikation , Kontaktdaten von Angehörigen
  • Mit- und weiterbehandelnde Ärzte: Behandlungsdaten, Überweisungen, Arztbriefe
  • Beschäftigtendaten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Angaben zur Ein- und Austritt des Beschäftigungsverhältnisses, Lohn- und Gehaltsdaten, Renten- und Sozialversicherungsdaten, Bank-verbindung, Arbeitsverträge, Abmahnungen, Zeugnisse und Bewerbungs-unterlagen, Daten zur Personalverwaltung, Entgeltabrechnung und Dienstpläne
  • Stellenbewerber: Kontaktdaten, Daten zum beruflichen Werdegang im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung und dem laufenden Bewerbungsverfahren
  • Lieferanten und Dienstleister: Kontaktdaten, Vertragsdaten, Abrechnungs- und Buchungsdaten

Empfänger oder Kategorie von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

Eine Datenübermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des  SGB V, unter Einwilligung  des Betroffenen sowie aufgrund anderer Rechtsvorschriften im Wesentlichen an folgende Einrichtungen:

  1. Gesetzliche und private Krankenversicherungen
  2. Sonstige Kostenträger, wie B. Sozialamt, Bundesamt für Zivildienst
  3. Medizinischer Dienst der Krankenkassen
  4. Träger der Renten- und Unfallversicherung
  5. Träger der betrieblichen Altersvorsorge und sonstige Leistungserbringer
  6. Finanzamt
  7. Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute
  8. Sonstige zahlungsdurchführende Stellen
  9. Mit- und weiterbehandelnde Ärzte, Krankenhäuser und medizinische Institut

Regelfristen für die Datenlöschung:

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind.

Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:

Es findet keine Übermittlung statt.